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Gemeindeimmobiliensteuer (ICI)

Zuständig

Berechnung

  • Einheitlicher Steuersatz = 4,0 Promille
  • Freibetrag für Erstwohnung = 321,03 Euro
    (bis Kategorie A/2, Klasse 1, 8 Katasterräume)

Der Steuersatz wurde mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 25 vom 04.12.2008 festgelegt.

Ab dem Jahr 2012 wurde die ICI mit der IMU ersetzt (Art. 13 des GD Nr. 201/2011 in geltender Fassung).